Die folgenden Ausbildungs- bzw. Lehrmodule kann jeder Transportunternehmer oder (fast-) Kraftfahrer nach seinen eigenen, dem jeweiligen Unternehmen angepassten Bedürfnissen zusammenstellen.
- Fahrerlaubnisausbildung
der Fahrerlaubnisklassen C1/C1E, C/CE sowie D1/D1E und D/DE - Beschleunigte Grundqualifikation
(gem. EU-Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) - Weiterbildung
(gem. EU-Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) - Flurförderzeuge
(UVV / Staplerausbildung) - ADR - Bescheinigung
(GGVSEB) - Spezielle Ausbildungspläne
(gemäß Absprache mit dem Transportunternehmer)