Alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr
sind betroffen, sofern sie:
a) Fahrten gewerblich durchführen und
b) mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die eine Fahrerlaubnis der C1/C1E, C/CE und D1/D1E sowie D/DE-Klassen erforderlich ist.
Sie müssen in Zukunft eine Grundqualifikation (GQ) und eine Weiterbildung (WB) absolvieren und nachweisen.